1. Die Musikschule möchte Kinder, Jugendliche und Erwachsene an die Musik heranführen und ihnen einen individuellen und kreativen Umgang mit ihr ermöglichen. Hierdurch soll die
Voraussetzungen geschaff en werden für eine sinnvolle Eingliederung in das öff entliche und private Musikleben und das Erschließen ästhetischer und kultureller Räume. Hervorragend
begabten Kindern soll die Möglichkeit gegeben werden, sich gründlich auf ein Musikstudium vorzubereiten.
2. Instrumental- bzw. Gesangsunterricht wird nur an Mitglieder*innen der Musikschule Romberg e.V. erteilt.Jede Teilnehmer*in wird deshalb automatisch mit der Anmeldung zum Unterricht auch
Mitglied des Vereins, bei Minderjährigen werden dies die gesetzlichen Vertreter. Die Mitgliedschaft verlängert sich jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn nicht rechtzeitig gekündigt
wird.
3. Von einem Mitglied ist ein Jahresbeitrag in Höhe
von 12,- € zu leisten.
4. Eine Aufsichtspfl icht besteht nur während des Unterrichts.
5. Während der Ferien und an den gesetzlichen oder arbeitsfreien, kirchlichen Feiertagen fi ndet kein Unterricht statt. Die Ferien richten sich nach der für die allgemeinbildenden Schulen
des
Landes Niedersachsen geltende Ferienordnung.
6. Die Anmeldung zum Gruppen- und Einzelunterricht kann jederzeit zum Ersten des darauff olgenden Monats erfolgen. Die endgültige Aufnahme erfolgt nach dreimonatiger Probezeit. Bei
der Anmeldung wird eine einmalige Verwaltungsgebühr von 3,- € erhoben. Abmeldungen können nur schriftlich unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum 30. September eines jeden Jahres
vorgenommen werden. Die Schulleitung kann auf schriftlichen Antrag Ausnahmen zulassen. Mündliche oder fernmündliche Abmeldungen haben keine Gültigkeit.
7. Die Teilnehmer*innen sind verpfl ichtet, pünktlich und regelmäßig am Unterricht teilzunehmen. Die Teilnehmer*innen haben drm Lehrer*in oder dem Leiter der Schule mitzuteilen, wenn sie am
Unterricht nicht teilnehmen können. Es besteht kein Anspruch auf nachträgliche Erteilung etwa ausgefallener Unterrichtsstunden, wenn der Grund für den Ausfall des Unterrichts in der Person der
Teilnehmer*in liegt oder auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. In diesen Fällen erfolgt auch keine Kürzung der Unterrichtsgebühr. Bei längerer Erkrankung der Teilnehmer*in (mindestens 4 Wochen)
wird die Teilnehmer*in beurlaubt und die Unterrichtsgebühren ausgesetzt. Bei ungebührlichem Verhalten, groben oder andauernden Verstößen gegen die Schulordnung
kann die Teilnehmer*innen von der Schule verwiesen werden. Die Entscheidung trifft der Schulleiter.
8. Bei Unterrichtsausfall seitens der Musikschule (Erkrankung von Lehrkräften usw.), wird nach Möglichkeit der Unterricht vertretungsweise erteilt oder vor- bzw.nachgegeben; hierzu können
zusätzliche Unterrichtszeiten festgesetzt und Teilnehmer*innen ausnahmsweise zu Gruppen zusammengefasst werden. Gelingt es der Schulleitung nicht eine Vertretungskraft einzusetzen, werden ab der
4. Woche die Unterrichtsgebühren für die weiteren ausfallenden Stunden erstattet.
9. Sämtliche Zahlungen für Gebühren, Mitgliedsbeiträge usw. werden im SEPA-Lastschriftverfahren abgebucht. Die entsprechenden Einzugsermächtigungen werden mit der Anmeldung bzw. Aufnahmeantrag
erteilt.
10. Nach Erreichung bestimmter Fortschritte ist die Teilnahme an Ensembles, Orchestern, Spielkreisen oder Ergänzungsfächern zum gemeinsamen musizieren erwünscht. Eine Mehrbelastung durch
häusliche Übungen und Aufgaben ist insoweit nicht gegeben. Die Teilnahme ist, sofern ein Hauptfach belegt ist, kostenlos.
monatliche Gebühren (gültig ab 1.10.2025):
Einzelunterricht | 60,– € | |
Gruppenunterricht | 42,– € | |
Erwachsenenzuschlag | 10,– € | |
Musikkurse für Kleinkinder | je nach Kursdauer | |
Musikalische Früherziehung | 28,– € | |
Kinderchor | 10,– € | |
Ballett/Tanz | 33,– € | |
Gemischter Chor "Chorioso" |
10,– € |
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Ensembles bei Hauptfachbelegung | kostenfei | |
Ensemble ohne Hauptfach | 10,– € | |
Leihgebühr | 8,– € |